Spenden-Informationen beim
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland e.V.Spenden
Spenden und Partnerschaften
Gemeinsam für Selbsthilfe bei Körperbehinderung: Unterstützen Sie uns durch Spenden und Partnerschaft.
Bereit, etwas Gutes zu tun?
🌟 Jeder Beitrag zählt! 🌟
Ihre Hilfe zahlt sich aus!
Wozu sind Spenden wichtig ?
Unsere Projekte und Programme:
Ihre Partnerschaft zählt:
Spenden
Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer einmaligen Spende oder regelmäßigen Beiträgen. Jeder Betrag zählt und macht einen Unterschied.
Partnerschaften
Teilen und Bewusstsein schaffen
Unkompliziert Spenden und Unterstützen beim
BSK – Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland (LSK – Saarland) e.V.
Unkomplizierter Spendenprozess:
Wir haben den Spendenprozess so einfach wie möglich gestaltet, damit Ihre Unterstützung mühelos erfolgen kann:
Ihre Spende wirkt:
Online-Spende
Banküberweisung
Überweisen Sie Ihre Spende direkt auf unser Konto. Alle erforderlichen Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter dem Abschnitt “Spenden Informationen“.
PayPal
Persönlich vor Ort
Besuchen Sie unsere Geschäftsstelle und spenden Sie persönlich. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. “Zum Termin geht es hier“
Dauerspende
Transparenz und Dankbarkeit:
Der BSK legt großen Wert auf Transparenz. Wir berichten regelmäßig über die Verwendung der Spendengelder und den Fortschritt unserer Projekte. Ihre Unterstützung ist uns sehr wichtig, und wir sind Ihnen von Herzen dankbar.
Gemeinsam für eine bessere Zukunft:
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft der Unterstützer und tragen Sie dazu bei, Menschen mit Körperbehinderung eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Ihre Spende macht den Unterschied – unkompliziert und wirkungsvoll.
Spenden Sie jetzt und helfen Sie uns, positive Veränderungen zu bewirken!
Übergabekontakt
Termin buchen
So funktioniert’s:
- Füllen Sie das Kontaktformular aus und geben Sie Ihre bevorzugten Terminoptionen an.
- Unser Team wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu finden und Details zu klären.
Wichtige Informationen für Sie
Spenden-Informationen
Spenden sind freiwillige Abgaben, für die im Gegensatz zum Sponsoring keine Gegenleistung erwartet wird. Die Spenden an gemeinnützige Vereine sind bei natürlichen Personen nach § 10b des Einkommensteuergesetzes und bei einer Körperschaft nach § 9 des Körperschaftsteuergesetzes bis zu 20% abzugsfähig.
Spenden gehören laut Gesetz zu den Sonderausgaben. Dabei handelt es sich um Privatkosten, die sich kaum vermeiden lassen und jeden treffen können.
Als gemeinnütziger Verein sind wir daher berechtigt, dem Spender für seine Spenden Nachweise – eine sogenannte Zuwendungsbestätigung – auszustellen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese auch als Spendenquittung oder Spendenbescheinigung bezeichnet.
Der Spender benötigt diese, um die Spende von der Steuer absetzen zu können. Spenden an gemeinnützige Vereine kann der Spender in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen (§10b EstG). Hierbei können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Im Spendenrecht werden für gemeinnützige Organisationen generell vier Arten von Spenden unterscheiden:
- Geldspende
- Aufwandsspende
- Sachspende
- Vergütungsspende